Geely E2 Pro im Leasing1
60 kW (82 PS), 35,35-kWh-Batterie
Verbrauchsangaben und CO₂-Emissionen (nach WLTP)*
| Antriebsart | Elektromotor | ||||||||||
| Anderer Energieträger | Strom | ||||||||||
| Energieverbrauch (komb.) | 15,9 kWh/100 km | ||||||||||
| CO2-Emissionen (komb.) | 0 g/km | ||||||||||
| Elektrische Reichweite | 252 km** | ||||||||||
| CO2-Klasse (komb.) |
auf Grundlage der CO2-Emissionen |
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CO2-Klasse (komb.)
auf Grundlage der CO2-Emissionen |
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| Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch | |||||||||||
Unser Leasingangebot1
| Fahrzeugpreis | 19.990,00 € |
| Monatliche Leasingrate | 99,00 € |
| Leasingsonderzahlung | 6.000,00 € |
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung pro Jahr | 10.000 km |
| Zzgl. Transport- und Bereitstellungskosten (einmalig) | 990,00 € |
| Summe der 48 Leasingraten | 4.752,00 € |
| Gesamtbetrag (Leasingraten und Sonderzahlung) | 10.752,00 € |
Bis zu 6.000 € E-Auto-Förderung vom Staat
Für reine Elektroautos wie den Geely E2 gibt es seit 2026 eine staatliche Förderung von bis zu 6.000 €, beim Kauf genauso wie beim Leasing. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt von Ihrem Haushaltseinkommen und der Zahl Ihrer Kinder ab. Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.
Wer bekommt die Förderung?
Die Förderung können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland beantragen. Unternehmen und gewerbliche Halter, zum Beispiel bei Firmenwagen, sind ausgeschlossen.
Außerdem gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 80.000 € im Jahr betragen. Für jedes Kind unter 18 Jahren steigt die Grenze um 5.000 €, für bis zu zwei Kinder. Mit zwei Kindern liegt sie also bei 90.000 €.
Wichtig: Gemeint ist nicht Ihr Brutto- oder Nettogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Es ist meist niedriger als das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt Ihrer zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide.
Wie hoch ist die Förderung?
Für ein reines Elektroauto setzt sich die Förderung so zusammen:
| Grundbetrag | 3.000 € |
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 € | + 1.000 € |
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 45.000 € | + 1.000 € |
| Je Kind unter 18 Jahren (höchstens zwei) | + 500 € |
| Höchstbetrag | 6.000 € |
Beispiele:
- Alleinstehend, 55.000 € zu versteuerndes Einkommen: 4.000 €
- Paar mit einem Kind, 70.000 €: 3.500 €
- Familie mit zwei Kindern, 42.000 €: 6.000 €
Gilt die Förderung auch beim Leasing?
Ja. Kauf und Leasing sind gleichgestellt. Gefördert werden Neuwagen, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Der Leasingvertrag muss mindestens 36 Monate laufen. Unser Angebot läuft 48 Monate.
Tageszulassungen und Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie beantrage ich die Förderung?
- Fahrzeug zulassen: Der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich.
- BundID einrichten: Sie brauchen ein verifiziertes BundID-Konto, zum Beispiel über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein ELSTER-Zertifikat.
- Antrag stellen: online über das Portal der Förderzentrale Deutschland beim BAFA. Dort laden Sie Ihre zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide hoch, bei Kindern gegebenenfalls zusätzlich einen Kindergeldnachweis.
- Frist beachten: Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung beim BAFA eingehen.
Tipp: Richten Sie die BundID schon vor der Zulassung ein, das kann etwas dauern.
Was hat die Förderung mit der Sonderzahlung zu tun?
Die Leasingrate ist ohne Förderung kalkuliert. Die Sonderzahlung von 6.000 € leisten Sie zu Vertragsbeginn. Die Förderung zahlt das BAFA später direkt an Sie aus. Sie ist also kein Nachlass beim Vertragsabschluss.
Wer die volle Förderung erhält, bekommt damit rechnerisch die komplette Sonderzahlung zurück. Bei einer geringeren Förderung wird ein Teil davon ausgeglichen.
Was sollte ich noch beachten?
- Sie müssen das Fahrzeug mindestens 36 Monate ab Erstzulassung halten.
- Die Fördermittel sind begrenzt. Es gibt keinen Rechtsanspruch, über den Antrag entscheidet das BAFA.
- Wir beraten Sie gern zum Fahrzeug und zum Angebot. Eine Steuer- oder Förderberatung können wir nicht ersetzen.
- Alle Infos und den Antrag finden Sie unter www.bafa.de.
Ausstattung
- Voll-LED-Scheinwerfer
- 14,6"-HD-Touchscreen und 8,8"-Digitales Kombiinstrument
- FLYME Auto Infotainment: Online-Navigation, App Store und OTA-Updates
- Apple CarPlay® und Android Auto®
- Rückfahrkamera und Einparksensoren hinten
- Umfangreiches Fahrerassistenz-Paket (u. a. AEB, ACC, Totwinkel-Assistent)
- Klimaautomatik (1-Zone)
- Vorderer Stauraum (Frunk, 70 l)
- Externe Stromversorgung (V2L)
- Schlüsselloser Zugang (Keyless Go)
- Euro NCAP 2026: 5 Sterne
- Antrieb: vollelektrisch, Heckantrieb, 11-in-1-Elektroantrieb
- Leistung: 60 kW (82 PS)
- Drehmoment: 150 Nm
- Batterie: Lithium-Eisenphosphat (LFP), 35,35 kWh (brutto)
- DC-Laden: bis zu 60 kW
- AC-Laden: bis zu 6,6 kW
- Elektrische Reichweite: 252 km (WLTP)**
- Stromverbrauch: 15,9 kWh/100 km (kombiniert, WLTP)*
- Sitzplätze: 5
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1 Leasingbeispiel der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München, handelnd unter der Marke Consors Finanz. Kilometerleasing für den Geely E2 Pro: Fahrzeugpreis 19.990,00 €, Leasingsonderzahlung 6.000,00 €, Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000 km/Jahr, 48 monatliche Raten à 99,00 €, Gesamtbetrag 10.752,00 €. Mehrkilometer werden mit 6,00 Cent je km nachbelastet, Minderkilometer mit 2,00 Cent je km erstattet. Zzgl. 990,00 € Transport- und Bereitstellungskosten. Alle Beträge inkl. gesetzlicher USt. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig bis 31.12.2026.
Abbildung beispielhaft. Sie zeigt eine Lackierung gegen Mehrpreis; Ausstattungsmerkmale können je nach Ausstattungslinie abweichen.
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Sie beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug. Sie dienen dem Vergleich zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen und sind nicht Bestandteil des Angebots. Der tatsächliche Stromverbrauch und die tatsächliche Reichweite hängen auch von Fahrstil, Streckenprofil, Witterung, Zuladung, Ausstattung und Bereifung ab und können abweichen. Die CO2-Klassen werden auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert) ermittelt und reichen von A (günstigste) bis G (ungünstigste); rein elektrische Fahrzeuge werden in Klasse A eingestuft. Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Energieträgers entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der unentgeltlich an jedem Verkaufsort sowie unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
** Die elektrische Reichweite wurde nach WLTP ermittelt; die im Alltag erzielbare Reichweite hängt von Fahrweise, Geschwindigkeit, Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Topografie, Zuladung sowie Alter und Ladezustand der Batterie ab.